Besonders großen Erfahrungsschatz haben wir durch die individuelle Betreuung in Spanien gesammelt. Gesetzliche Grundlage der Leistungserbringung ist stationäre Hilfe zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII, Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII und Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII. Diese Hilfearten werden in Verbindung mit intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII geleistet. Es ist auch eine Unterbringung nach § 34 SGB VIII möglich.
Ebenfalls sind Auszeiten bis zu 6 Monaten möglich.
Die jeweiligen Betreuungsstellen sind in das soziale Netzwerk vor Ort eingebunden.
Im Jahr 2013 wurde die Profile-Española Asoc. S.A.L gegründet. Hierdurch haben wir die Erlaubnis von der Generalidad Valenciana erhalten, Betreuungen in Spanien durchzuführen.